Recht auf Inklusion

Wie setze ich das Recht auf Inklusion um?

Sonderpädagogischer Förderbedarf und Recht auf Inklusion

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenkonvention durch die Bundesrepublik Deutschland sollte ein Recht geschaffen werden, dass Kinder, die bisher Sonderschulen besuchten, im Wege der Inklusion normale Schulen besuchen dürfen.

Die Erwartungen waren hoch und viele dachten, dass bereits die Ratifizierung der UN-Behindertenkonvention ein entsprechendes Recht auf Inklusion begründete. Dem folgten die Gerichte indes nicht, so dass jedes Bundesland für sich regeln musste, inwieweit Inklusion umgesetzt wird.

Der Übergang war sehr holprig und die Schulen versuchten noch schnell, alle Schüler in eine Sonderschule abzuschieben, bevor die Inklusion kommt, wie ein Bericht der Welt am Sonntag aus dem Jahr 2012 belegt, an dem ich mitgewirkt habe.

Gleichzeitig gaben Politiker natürlich umfangreiche Versprechen ab, deren Umsetzung indes in den Sternen stand. Insbesondere war von beginn an klar, dass die finanzielle Ausstattung der einzelnen Bundesländer genauso unzureichend sein wird, wie die Personaldecke, die dies umsetzen könnte...

Schulen mit Inklusionsprofil gibt es heutzutage in allen Bundesländern. Hierbei werden rechnerisch pro Schüler meist 3-4 Wochenstunden ein Sonderpädagoge zugewiesen, was bei 30 Wochenstunden und mehr natürlich eine völlig unzureichende Ausstattung ist, selbst wenn diese Ressourcen in Inklusionsklassen gebündelt werden, bei denen sich dann mehrere Schüler einen Sonderpädagogen teilen...

Ein Recht auf Inklusion gibt es heutzutage in den meisten Bundesländern, aber nicht überall. Insbesondere ist zu beobachten, dass Bundeslä nder die später gestartet sind (wie beispielsweise Hessen und Bayern) kein Recht auf Inklusion geregelt haben und andere Bundesländer (wie NRW) sich beispielsweise Hintertüren offen gehalten haben, das Recht auf Inklusion wieder rückgängig zu machen.

Wie beispielsweise eine Statistik aus Baden-Württemberg belegt, ist Inklusion kein Erfolgsmodell, weil die meisten wirklich bedürftigen Kinder in Sonderschulen verbleiben. Lesen Sie hierzu auch meinen Bericht auf anwalt.de

Umsetzung der Inklusion

Aufgrund der unzureichenden Ressourcen ist es demnach bereits eine Frage für sich, ob die Inklusion überhauptauf diese Weise gelingen kann...

Eine Möglichkeit besteht darin, außerschulische Hilfen durch Sozialämter oder Jugendämter in Form einer Schulbegleitung/ Schulassistenz zu beantragen. Die Hürden hierfür liegen allerdings hoch und manche Kommunen bewilligen solche Leistungen nur noch, wenn sie hierdurch gerichtlich gezwungen werden.

Selbst wenn man eine Bewilligung für eine Schulbegleitung erhalten hat, ist deren Umsetzung indes schwierig. Denn es gibt kaum Kräfte (und erst recht keine Fachkräfte) auf dem Arbeitsmarkt, die man hierfür engagieren kann, zumal die Ämter auch sehr unterschiedliche Vorstellungen haben, was eine solche Schulbegleitung kosten darf.

Und hat man eine Schulbegleitung, dann neigen diese durchaus dazu, einem in den Rücken zu fallen, d.h. sich mit den Lehrern in der Schule gegen das betreute Kind zu solidarisieren. Die potentiellen Folgeaufträge sind oftmals wichtiger, als der aktuelle Auftrag.

Solche Problembereiche tauchen immer häufiger auf und ich kann Ihnen hierzu deutschlandweit im Wege einer Erstberatung oder eines offiziellen Mandats beistehen.

Nicht minder problematisch ist die Umsetzung der Inklusion in der Klasse. Schulen machen oftmals recht schamlos deutlich, dass sie Kinder in den Regelschulen für überfordert halten und diese besser in Sonderschulen gehen sollen.

Auch hier kann ich Ihnen gerne in Form einer Erstberatung oder eines Mandats weiterhelfen.
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